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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Rollerstation
1. Vertragsgrundlage
1.1. Der Vertrag zwischen Rollerstation, und dem Kunden, kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden AGB zustande.
1.2. Die Lieferung, Leistungen und Angebote von Rollerstation erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3. Die AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen, bei Überweisung des Kaufbetrages nach Gutschrift dieses Betrages
auf dem Konto von der Fa. Rollerstation.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Alle Angebote von Rollerstation, egal ob diese in Katalogen, im Internet, im Ladenlokal oder sonst wie ausgewiesen wurden, sind frei bleibend und unverbindlich und stellen nur
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Seitens des Kunden dar. Es liegt im Ermessen von Rollerstation das Angebot seinerseits anzunehmen.
2.2. Individuell ausgearbeitete Angebote behalten 14 Tage lang ihre Gültigkeit.
2.3. Der Käufer ist 2 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Eine Auftragsannahme
bedarf der schriftlichen Bestätigung (auch per Email) durch Rollerstation.
2.4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar, sondern haben beschreibenden Charakter, außer sie sind schriftlich im Angebot /Rechnung zugesichert.
2.5. Speziell bei Internetauktionen und -verkäufen gilt: Eine Kaufbestätigung seitens des Käufers muss unmittelbar im Anschluss an die erhaltenen Zahlungsmodalitäten
erfolgen: Die Email von Rollerstation muss seitens des Käufers bestätigt werden, im
Regelfall innerhalb 24 Stunden, mit Angabe der vollständigen Adresse des Käufers.
Mit Angabe dieser Bestätigung gelten die AGB’s als gelesen und angenommen.
Fehlt diese Bestätigung gilt das Geschäft als hinfällig /nicht abgeschlossen bzw. für
Rollerstation nicht unbedingt bindend, da von einem so genannten “Spassbieter” auszugehen ist.
Es wird vorausgesetzt, wer im Internet steigern oder bestellen kann, kann auch Emails verschicken und: Lesen sie den Artikel beschreibenden Text vollständig mit
Anhang über den Zahlungsverlauf und vor allem unsere AGB’s, die in jeder Email
ebenfalls verlinkt / und oder eingefügt sind.
3. Preise/ Porto/ Rückporto
3.1. Alle angegebenen Preise sind, ebenso wie die Angebote, egal wo sie gemacht
worden sind, stets unverbindlich und frei bleibend.
3.2. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise sind verbindlich, soweit die Lieferung innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsschluss erfolgt.
3.3. Bei längeren Lieferzeiten als 4 Wochen behält sich Rollerstation das Recht vor, die Preise
dann zu erhöhen, wenn sich die Preise des Einkaufs oder der Herstellung um mehr
als 5% erhöht haben. Die Preise erhöhen sich dann in gleichem Maße wie sich die
Kosten des Einkaufs oder der Herstellung erhöht haben.
3.6. Rück- Versandkosten bei Artikeln unter 40 € sind in vom Käufer zu tragen
und nicht rückforderbar (Widerruf). Bei Artikeln über 40 € Warenwert erstatten
wir die Rücksendekosten, wenn Sie rechtmäßig vom Kaufvertrag zurücktreten
(Widerruf) und/ oder zur Nachbesserung. Fahrzeugversand /-transport
(vom Kunden organisiert) ist nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Rollerstation
und dem Kunden. Bei Fahrzeugen sind die Lieferungs- sowie Rücklieferungskosten
auf jeden Fall vom Käufer zu tragen, es ist kein Versandgeschäft!
4. Lieferung und Leistung
4.1. Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere behördlich
Anordnungen, Ausfall eines Vorlieferanten usw., auch wenn diese Ereignisse bei
Lieferanten von Rollerstation oder deren Unterlieferanten eintreten, hat Rollerstation auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und gerät daher auch nicht in Verzug.
Sie berechtigen Rollerstation, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Wenn die Behinderung länger als 1 Monat dauert, ist der Käufer nach einer angemessenen Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen berechtigt, hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die
Lieferzeit oder wird Rollerstation von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten, außer die Schäden entstehen durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit. Auf die genannten Umstände kann sich Rollerstation nur berufen, wenn
Rollerstation den Käufer innerhalb von 1 Woche über die Umstände benachrichtigt.
4.4. Rollerstation ist jederzeit zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, es sei denn,
eine solche Teilleistung oder Teillieferung hat für den Käufer nachweislich keinen
Nutzen.
4.5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist Rollerstation berechtigt, Ersatz des ihm daraus entstehenden Schadens zu verlangen.
5. Transportschaden /Transportversicherung
Der Käufer ist verpflichtet bei offensichtlichen Transportschäden an der Ware diese unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 3 Tagen Rollerstation anzuzeigen, da
andernfalls eventuelle Ansprüche an den Transporteur oder gegen den
Transportversicherer entfallen könnten.
6. Gewährleistung/ Widerrufsrecht
6.1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften
oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder
Materialmängel schadhaft, liefert Rollerstation nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
6.2. Schlägt die Nachbesserung auch nach dem dritten Versuch fehl, oder ist eine Ersatzlieferung nach einer angemessenen Frist von mindestens 3 Monaten
nicht möglich so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.3. Die Mängelgewährleistungspflicht für Neuteile beträgt 2 Jahre, für
Gebrauchtteile 1 Jahr.
6.4. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) [oder durch Rücksendung/ Rückbringung der Sache] widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in schriftlicher Form (meist bei Wareneingang). Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache]. Der Widerruf ist zu richten an Rollerstation Robert Hallor Subbelrather Str. 194 50823 Köln.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren [und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben].
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
zurückzusenden.
Beim Versandhandel lt. Fernabsatz gilt ein Widerrufsrecht von einem Monat.
Eine weitere freiwillige Garantie von Rollerstation besteht nicht.
6.5. Offensichtliche Mängel müssen Rollerstation unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind im dem Zustand in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten, nach
vorheriger Meldung an Rollerstation zurückzusenden. Soweit der Kunde Kaufmann ist,
verliert dieser bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Mängel seiner Rechte wegen
dieser Mängel Gewährleistung zu verlangen.
6.6. Die vorstehenden Regelungen gelten nur soweit es sich bei der Ware nicht um Gebrauchtmaschinen oder Artikel handelt, die als Schrott/ Restaurationsteile
gelten und / oder deklariert sind. Hier werden diese Waren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung als Restaurationsteile/ -objekte/ Teileträger /Bastlerware verkauft.
Dieser Verkauf erfolgt ausdrücklich als Schrott.
6.7. Tuningteile sind nur für Renn- und /oder Ausstellungszwecke bestimmt.
Alle von uns geführten Artikel, die nicht ausdrücklich als für den Straßenverkehr
zulässig gekennzeichnet sind und die StVZO berühren, bedürfen einer Rücksprache
bzw. Eintragung beim TÜV/DEKRA vor der Inbetriebnahme im öffentlichen
Straßenverkehr. Für Tuningteile erfolgt der Einbau und der Betrieb auf eigene Gefahr,
die Teile sind ausdrücklich nur für den Gebrauch auf Ausstellungen /Renn-
veranstaltungen bestimmt und nicht für den normalen Betrieb in Fahrzeugen. Es wird ausdrücklich auf die erheblichen Risiken beim Gebrauch von Tuning- und
Rennsportartikeln im Rahmen des Betriebes von Fahrzeugen hingewiesen. Ein solcher Gebrauch wird von Rollerstation nicht gebilligt und entspricht nicht der vorgesehenen
Nutzung dieser Teile. Für Schäden aus vertragswidriger Verwendung dieser Artikel
haftet Rollerstation nicht, außer der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
seitens Rollerstation.
7. Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung sind gegen Rollerstation ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies
gilt nicht für die Haftung wegen arglistiger Täuschung oder aus
Eigenschaftszusicherungen.
In jedem Fall unberührt bleibt eine Haftung von Rollerstation nach dem
Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die Ware bleibt Eigentum von Rollerstation bis zur vollständigen Bezahlung. Ware die
hiernach Rollerstation zusteht ist Vorbehaltsware.
8.2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum
von Rollerstation hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
9.3. Rechnungsbeträge sind per Überweisung im Vorfeld oder sofort nach Erhalt
(sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde) der Ware ohne Abzug zu bezahlen.
9.4 Rollerstation ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Rollerstation berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Rollerstation und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Soweit der Käufer Kaufmann iSd. HGB, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

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